Abnahme und Zustandsfeststellung im BGB-Bauvertrag
Hat der Werkunternehmer sein Werk fertiggestellt, wird oftmals vergessen, mit dem Bauherrn eine Abnahme durchzuführen. Dabei kann eine fehlende oder fehlerhafte Abnahme auf beiden Seiten zu gravierenden Rechtsnachteilen führen. Die Abnahme ist die Entgegennahme des Bauwerkes und dessen Billigung als im Wesentlichen vertragsgemäß. Die Abnahme stellt folglich eine Erklärung des Auftraggebers dar. Der Auftragnehmer ist […]