Zu kurze Nachbesserungsfrist muss gerügt werden!
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.09.2024, Az: 12 U 3/22 Der Auftragnehmer (AN) errichtet für den Auftraggeber (AG) ein Einfamilienhaus. Nach Stellung der Schlussrechnung erfolgt keine Zahlung durch den AG. Im Prozess meldet der AG Mängel an und setzt Frist zur Mangelbeseitigung bis zum 06.11.2020, woraufhin der AN erst am 23.11.2020 tätig wird. Am 25.11.2020 erteilt […]