Leichsenring & Kollegen | Bauanwälte | Nürnberg & Zwickau
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Fachanwälte für Baurecht und Architektenrecht

Spezialisierte Kanzlei in Nürnberg

Link zu:Rechtsanwalt Tord H. Leichsenring

Rechtsanwalt
Tord H. Leichsenring

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Link zu:Rechtsanwältin Ines Krause

Rechts­anwältin
Ines Krause

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Link zu:Rechtsanwalt Tilman Leichsenring

Rechtsanwalt
Tilman Leichsenring

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wenn es um Bauen und Immobilien geht, kann viel schief gehen und Probleme führen schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen. Mit dem richtigen Anwalt an Ihrer Seite können Sie viel Ärger schon im Vorfeld vermeiden und kommen sicher und schnell durch die Krise.

Sie fragen sich jetzt:

Wie finde ich „den richtigen“ Anwalt? Auf welche Kriterien kommt es an?

Tipp Nr. 1: Spezialisierung

Jeder in Deutschland zugelassene Rechtsanwalt darf Sie in jeder rechtlichen Angelegenheit vertreten – und darf auch damit werben. So ist es nicht unüblich, dass sich Anwälte in den verschiedensten Rechtsgebieten tummeln und in vielen Fällen ist das auch völlig in Ordnung. Das Baurecht allerdings ist nicht nur rechtlich eine Spezialmaterie, sondern erfordert auch besondere bautechnischen Kenntnisse, die beim „normalen“ Juristen schlicht nicht vorhanden sind. Wer sich nur hin und wieder quasi nebenbei mit dem Baurecht beschäftigt, ist hier schnell überfordert. Ausbaden müssen das die Mandanten.

Die Kanzlei Leichsenring und Kollegen ist komplett auf das Bau- und Architektenrecht sowie das Immobilienrecht fokussiert.

Tipp Nr. 2: Fachanwaltschaft

Konzentrieren Sie sich bei der Anwaltssuche auf die, die ausgewiesene Experten in dem jeweiligen Rechtsgebiet sind. Wer den Fachanwaltstitel führt, hat vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen, dass er nicht nur über das notwendige spezielle Wissen im jeweiligen Rechtsgebiet verfügt, sondern auch über ein Mindestmaß an praktischer Erfahrung.

Alle Anwälte der Kanzlei Leichsenring und Kollegen führen den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“.

Tipp Nr. 3: Erfahrung

Jedes Jahr drängen in Deutschland ca. 10.000 Rechtsanwälte neu auf den Markt und so mancher probiert sich dann auch mal im Baurecht oder im Immobilienrecht. Wollen Sie unter den ersten Mandanten sein? Wahrscheinlich eher nicht! Achten Sie bei der Anwaltssuche also darauf, dass Ihr Kandidat über genügend Erfahrung verfügt – nicht nur als Anwalt allgemein, sondern unbedingt auch in dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Rechtsanwalt Leichsenring senior verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Baurecht und im Immobilienrecht. Bei Rechtsanwältin Krause sind es fast 25 Jahre und auch bei Rechtsanwalt Leichsenring junior schon mehr als 5 Jahre.

Tipp Nr. 4: Persönlicher Ansprechpartner

Manche Kanzleien lassen die Interessenten bewusst im Unklaren, welcher Rechtsanwalt am Ende als Ansprechpartner für den Mandanten auftritt. Teilweise wird mit erfahrenen und honorigen Personen geworben – sogar mit Bild – und nur wer sehr genau hinschaut erkennt, dass diese Personen gar nicht im beworbenen Rechtsgebiet tätig sind.

Bei Leichsenrecht & Kollegen sind alle Anwälte hoch qualifiziert und ausschließlich im Baurecht und im Immobilienrecht tätig – freilich mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Welcher Anwalt Ihnen als Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht, wird im Vorfeld und im Einvernehmen mit Ihnen geklärt.

Tipp Nr. 5: Präsenz vor Ort

In Zeiten des Internet werben viele Anwälte nicht nur an dem Ort ihres Kanzleisitzes, sondern überregional oder sogar deutschlandweit. In vielen Fällen mag das egal sein, im Baurecht ist das eher von Nachteil, wenn Ihr Anwalt nicht vor Ort ist und die örtlichen Gegebenheiten nicht kennt. Deshalb gehen manche Kanzleien dazu über, den wahren Kanzleisitz zu verschleiern. Sie werben beispielsweise mit „Rechtsanwälte Baurecht Nürnberg“ und haben eine Nürnberger Vorwahl (0911), bei genauerem Hinsehen entpuppt sich der vermeindliche Kanzleisitz dann als „Coworking-Space“ und schaut man auf der Haupt-Website der Kanzlei, wird dieses „Office“ nicht einmal aufgelistet.

Die Kanzlei Leichsenring & Kollegen hat ihren Hauptsitz in Nürnberg und eine Zweigstelle in Zwickau. In geeigneten Fällen werden die Anwälte auch im angrenzenden Gebiet tätig, z. B. im Großraum München.

Tipp Nr. 6: Erreichbarkeit

Für Sie als Mandant ist neben der fachlichen Kompetenz und der praktischen Erfahrung Ihres Anwalts ganz entscheidend, dass dieser auch für Sie greifbar ist. Gerade am Bau ist die Entwicklung mitunter sehr dynamisch und da nutzt es nichts, wenn Sie wochenlang auf einen Termin warten müssen.

Die Anwälte der Kanzlei Leichsenring & Kollegen stehen in aller Regel binnen 24 Stunden für Ihre Mandanten für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Tipp Nr. 7: Empfehlungen

„5 Sterne aus 721 Bewertungen“, solche Aussagen werben plakativ auf so mancher Website – auch im Baurecht. Geht man der Sache nach, erkennt man dann, dass hier alle Bewertungen, die jemals für irgend ein Rechtsgebiet abgegeben wurden, zusammengekratzt sind. Hinzu kommt die Problematik, dass mit Internet-Empfehlungen viel Schindluder getrieben wird, vgl. dazu etwa hier.

Viele neue Mandanten der Kanzlei Leichsenring & Kollegen kommen auf Empfehlung zufriedener Mandanten. Aktives „Empfehlungs-Mandagement“ im Internet betreibt die Kanzlei nicht.

  • Termine kurzfristig
  • Spezialisierte Fachanwälte
  • Besondere bautechnische Kenntnisse
  • Mehr als 25 Jahre Erfahrung

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Telefonzeiten:
 Mo. – Fr. 9 bis 17 Uhr

Wir beraten und vertreten Unternehmer und Auftraggeber im Bau- und Architektenrecht sowie Vertragsparteien im Immobilienrecht. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgt.

Ferner sind unsere Rechtsanwälte innerhalb dieses Spezialgebietes in einigen Teilbereichen besonders spezialisiert. Ihr Anliegen wird daher mit höchstmöglicher Fachkompetenz vertreten.

Schwerpunkte im Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht

  • Architektenhaftung
  • Architektenhonorar
  • Bauänderungen / Nachtragsforderungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Bauverzögerungen
  • Baumängel
  • Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Haftung in der Leistungskette
  • Haftung mehrerer Baubeteiligter
  • Kaufverträge über Immobilien
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wohnungskauf

Architektenhaftung

Architekten haften für eventuelle Mängel an ihrer Planungs- undBauüberwachungsleistung nach Werkvertragsrecht. Bei der Prüfung, derDurchsetzung oder der Abwehr entsprechender Ansprüche ist eine umfangreiche undkleinteilige Rechtsprechung zu beachten.Wir sind auf diesem Themenbereich spezialisiert und verfügen über einen reichenErfahrungsschatz sowie auch über die technischen Kenntnisse, die für einesachgerechte Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen unentbehrlich sind.

Architektenhonorar

Oftmals betrachten Bauherrn die Honorarforderungen des Architekten als überzogenoder nicht im Einklang mit den vertraglichen Regelungen. Streitigkeiten aufdiesem Gebiet erfordern von den beteiligten Rechtsanwälten Spezialkenntnisse zurHOAI. Diese Spezialkenntnisse sind bei uns vorhanden.

Bauänderungen / Nachtragsforderungen

Da jede Bautätigkeit einen dynamischen Prozess darstellt, machen sich häufigLeistungsände-rungen und damit Änderungen der vertraglichen Vereinbarungenerforderlich, die wiederum mit Vergütungsansprüchen verbunden sind.Häufig sind Leistungsänderungen verbunden mit Wünschen des Auftraggebers, dieerst in der Bauphase entstehen. Oder aber es stellt sich heraus, dass derwerkvertragliche Erfolg, der durch eine mangelfreie Bauleistung verkörpert wird,durch die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erreicht werden kann.Allerdings stellen Vergütungsforderungen für Nachträge auch schlicht ein Mittelzur Gewinnoptimierung dar.Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ist umfangreich und teilweisewidersprüchlich. Wenn Nachtragsforderungen in der Bauphase abgewehrt oderdurchgesetzt werden müssen, ist zudem eine taktische Vorgehensweiseerforderlich, die viel Erfahrung erfordert. Wir beschäftigen uns mit dieserMaterie ständig und verfügen daher über einen entsprechenden Erfahrungsschatz.

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Baubegleitende Rechtsberatung

Insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben aber auch bei größeren undanspruchsvolleren Einfamilienhäusern bietet es sich an, sich sowohl als Bauherrals auch als ausführendes Unter-nehmen baubegleitend rechtlich beraten zulassen, um juristisch falsches Verhalten zu vermeiden.Wir beraten und vertreten Sie insofern häufig im Hintergrund, d. h., ohne dassfür das Gegenüber erkennbar wird, dass im Hintergrund Rechtsberater agieren.

Baumängel

Bauvorhaben sind außerordentlich komplex und zwar sowohl was die technischenGegebenheiten anbelangt, als auch in Bezug auf die Vielzahl der am Baubeteiligten Unternehmer. Daher sind kleinere oder schwerwiegendere Baumängel ander Tagesordnung.Die Vorgehensweise bei Mängeln stellt sich, sowohl was die Abwehr als auch wasdie Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche anbelangt, in jeder Phase desBauvorhabens anders da. Fehler bei der Vorgehensweise führen häufig zu einemAnspruchsverlust oder zu vermeidbaren Problemen bei Abwehr oder Durchsetzungdieser Ansprüche. Es ist hier wichtig, bereits in einem frühen Stadiumanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.Die Beschäftigung mit Baumängeln gehört zu unserem täglichen Brot. Entsprechendversiert und zielgerichtet können wir vorgehen.

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Baurecht

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Baubeteiligten Auftraggebern, Planern, Bauüberwachern und bauausführendenUnternehmen. Es unterscheidet sich teilweise erheblich von anderen Teilgebietendes Zivilrechts. Zu beachten sind auf diesem Rechtsgebiet wie überall nicht nurdie einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch eine umfangreicheRechtsprechung. Aus diesem Grund ist dieses Rechtsgebiet für nichtspezialisierte Juristen kaum überschaubar.Wir können nur dringend empfehlen, sich bei baurechtlichen Streitigkeiten miteinschlägigen Fachanwälten in Verbindung zu setzen. Bei unserer Kanzlei könnenSie sich darauf verlassen, dass Ihr baurechtliches Anliegen in guten Händen istund in jedem Fall von einem Fachanwalt bearbeitet wird.

Bauträgerrecht

Von einem Bauträgervertrag spricht man dann, wenn ein Unternehmer – also derBauträger – ein Bauvorhaben auf einem eigenen Grundstück durchführt und nachFertigstellung gegen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum oder das Teileigentuman dem bebauten Grundstück auf den Erwerber überträgt. Dementsprechend sind beiBauträgerverträgen kaufvertragliche und werkvertragliche Aspekte zuberücksichtigen. Bei Bauträgerverträgen über Wohnungseigentum ist außerdem dieDifferenzierung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum zu beachten.Ferner ist ein Bauträgervertrag dadurch gekennzeichnet, dass vertraglichvereinbarte Teilzahlungen je nach Baufortschritt zu erbringen sind und dieÜbergabe und später die Eigentums-verschaffung von der Zahlung derentsprechenden Raten abhängig gemacht wird. Zu berücksichtigen ist dabeiallerdings, dass den Ratenforderungen des Bauträgers unter Umständen Ansprüchez. B. wegen Mängeln oder Bauverzögerungen entgegengehalten werden können undinsofern häufig Streitigkeiten auftreten.Bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen am Gemeinschaftseigentumsind außerdem WEG-rechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Streitigkeiten imBauträgerrecht sind daher meistens komplex, je nach Sachlage auchemotionsgeladen.Wir verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und die nötigen Erfahrungen,um Sie insofern sowohl als Bauträger als auch als Erwerber interessengerecht zuvertreten.

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Bauverzögerungen

Bauverzögerungen sind leider an der Tagesordnung. Sie können sich sowohl für denAuftraggeber als auch für die bauausführenden Unternehmen als ausgesprochenkostspielig und ärgerlich darstellen. Viele rechtliche Aspekte, die mitBauverzögerungen zusammenhängen, sind zudem noch nicht vollständig geklärt.Ferner ist hier ein sensibles und taktisches Vorgehen erforderlich, wenn dasBauvorhaben noch nicht beendet ist und mithin die Beteiligten noch einige Zeitzusammenarbeiten müssen.Es ist empfiehlt sich daher, auch bei diesem Problemkreis die frühzeitigeBeteiligung hierauf spezialisierter Anwälte.

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Haftung in der Leistungskette / Haftung mehrerer Baubeteiligter

Da viele Beteiligte an der Errichtung eines Bauvorhabens beteiligt sind, stelltsich häufig die Frage, wer für vorhandene Mängel einstandspflichtig ist und obes möglicherweise mehrere Verantwortliche gibt.Für denjenigen, der in Anspruch genommen wurde, stellt sich die Frage, ob nichtunter Umständen von einer Mitschuld anderer Baubeteiligter auszugehen ist oderob ein Anspruch auf Schadloshaltung gegenüber anderen Baubeteiligten besteht.Ferner wirft die häufig vorhandene Leistungskette zwischen Unternehmern undNachunterneh-mern rechtliche Fragen bei der Verantwortlichkeit für Mängel auf.Bei diesem Themenkomplex kommt es häufig dazu, dass Ansprüche übersehen werdenund demzufolge nicht durchgesetzt werden.Wir stehen Ihnen insofern als kompetente Berater zur Seite.

Kaufverträge über Immobilien

Kaufverträge über Bestandsimmobilien enthalten häufig einen vollständigenHaftungsausschluss für Sachmängel. Allerdings hält dieser Haftungsausschlusseiner rechtlichen Überprüfung in manchen Fällen nicht stand und zwarinsbesondere dann, wenn sich der Veräußerer im Vertrag zur Erbringung vonBauleistungen verpflichtet hat. Aber auch vorvertragliche Zusicherungen,beispielsweise im Verkaufsexposé, können dazu führen, dass derHaftungsausschluss für Sachmängel nicht oder nicht vollständig greift.Wir als erfahrene Spezialisten können Sie insofern bei der Durchsetzung undAbwehr solcher Ansprüche beraten und vertreten.

Vertragsrecht

Insbesondere für unerfahrene Bauherrn empfiehlt es sich, Werkverträge mitArchitekten oder Bauunternehmern vor Vertragsabschluss überprüfen zu lassen, umböse Überraschungen zu vermeiden.Wir stehen für die Prüfung dieser Verträge zur Verfügung und klären Sie indiesem Zusammenhang auch über vertragstypische Fallstricke auf.

Werkvertragsrecht

Insbesondere für unerfahrene Bauherrn empfiehlt es sich, Werkverträge mitArchitekten oder Bauunternehmern vor Vertragsabschluss überprüfen zu lassen, umböse Überraschungen zu vermeiden.Wir stehen für die Prüfung dieser Verträge zur Verfügung und klären Sie indiesem Zusammenhang auch über vertragstypische Fallstricke auf.

Wohnungskauf

Bei einem Wohnungskauf ist zu unterscheiden, ob eine erst noch herzustellendeWohnung erworben wird oder ob es sich um den Erwerb einer Bestandswohnunghandelt.Die Abgrenzung ist häufig nicht einfach. Es existiert insofern eine umfangreicheRechtsprechung. Allein dass die Wohnung bei Erwerb schon fertiggestellt ist,führt nicht dazu, dass sie rechtlich wie eine Bestandsimmobilie behandelt wird.Der Kauf einer noch herzustellenden Wohnung richtet sich nach Bauträgerrecht.

Spezialisierte Baurechtskanzlei in Nürnberg

Wir sind dafür bekannt, lösungsorientiert zu arbeiten. Das heißt, wir suchen wo immer möglich schnelle und pragmatische Lösungen. Gerichtsverfahren versuchen wir zu vermeiden oder sinnvoll zu vergleichen, führen Sie aber erforderlichenfalls auch mit der nötigen Konsequenz und Entschlossenheit.

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    Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu Ihrem Problem und auf Wunsch weitere rechtliche Unterstützung.

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