Was tun bei Baumängeln?
Rechtsstreitigkeiten wegen Baumängeln gehören zu den langwierigsten, ärgerlichsten und teuersten Rechtsstreitigkeiten. Dennoch sind sie vielfach unausweichlich.
Wir versuchen deshalb – wo immer es möglich ist – gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Selbstverständlich ziehen wir hierbei kompetente Bausachverständige zu Rate. Eine oft übersehene Möglichkeit zur Deeskalation ist auch der Abschluss sog. Schiedsvereinbarungen.
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0375 35 39 80
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Baumangel:
Mängelhaftung wegen unzureichender Vorleistung
Vorliegen eines Mangels bei Bezug von Baumaterial von falschen Lieferanten?
Keine Kündigung, kein Ersatz von Mangelbeseitigungskosten!
Objektbetreuung nicht durchgeführt: Haftung bei erkennbaren Mängeln
Erst, wenn der Unternehmer für alle möglichen Mängelursachen verantwortlich ist, haftet er!