Leistungs­störungen bei Grundstücks­kaufverträgen

Streit beim Grundstücks- oder Immobilienkauf

Im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen kommt es häufig zu Abwicklungsproblemen und Streitigkeiten. Immer wieder haben Käufer Grund zur Beanstandung, weil die Immobilie, insbesondere das darauf befindliche Gebäude, nicht den Vorstellungen entspricht, die sie bei Vertragsabschluss hatten, oder weil verdeckte Mängel vorhanden sind.

Typische Streitpunkte sind Feuchtigkeit im Keller, Schimmel, Hausschwamm, ein undichtes Dach, Altlasten im Boden oder Umbauten ohne Baugenehmigung. Solche Mängel zeigen sich oft erst Monate nach dem Einzug.

In notariellen Kaufverträgen über gebrauchte Immobilien ist die Haftung für Sachmängel in aller Regel ausgeschlossen. Der Ausschluss greift aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder im Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde. Es kommt dann darauf an, was der Verkäufer wusste und was er hätte offenlegen müssen. Dabei hilft uns unsere bautechnische Erfahrung. Wir können einschätzen, ob ein gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren als aussichtsreich darstellt und ziehen bei Bedarf Sachverständige hinzu.

Auf der anderen Seite kommt es aber auch vor, dass Käufer den Erwerb bereuen und versuchen, Mängel vorzuschieben, um eine Schadensersatzzahlung zu erhalten, die Rückabwicklung des Kaufvertrages zu erreichen oder den Kaufvertrag auf andere Weise wirtschaftlich zu optimieren.

Zu Störungen kommt es auch bei der Abwicklung des Vertrages. Der Kaufpreis wird nicht rechtzeitig gezahlt, die Finanzierung scheitert, die Übergabe verzögert sich, das Objekt wird nicht geräumt oder Grundschulden werden nicht gelöscht. Dann geht es um Verzugsschäden oder um die Frage, ob und wie man sich vom Vertrag lösen kann.

Wir vertreten sowohl Käufer bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche als auch Verkäufer bei der Abwehr solcher Ansprüche. Wir übernehmen für Sie unter anderem:

  • die Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen (Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt)
  • die Beweissicherung, etwa im selbständigen Beweisverfahren
  • die Rückabwicklung von Kaufverträgen
  • Ansprüche wegen Zahlungsverzugs oder verzögerter Übergabe

Wer einen Mangel entdeckt oder mit Forderungen konfrontiert wird, sollte nicht lange warten. Mängelansprüche verjähren und Beweise lassen sich mit der Zeit schwerer sichern.

Sie brauchen Unterstützung bei einem Grundstückskaufvertrag? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

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