Verzug beim Bau
Vor allem Probleme mit Lieferanten und die noch immer schwelende Corona-Pandemie führen häufig dazu, dass vereinbarte Vertragsfristen nicht mehr eingehalten werden können. Aber auch Probleme aus der Sphäre des Bestellers, wie fehlende Vorleistungen oder fehlende bzw. mangelhafte Planungen, führen häufig dazu, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.
Wir helfen Unternehmern, Verzugsfolgen möglichst abzuwenden oder zu mindern. Wir vertreten auf der anderen Seite aber auch Besteller bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche wegen eingetretenem Bauverzug.
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