Öffentliche/gewerbliche Bauherren
Für die nicht im Baugewerbe tätigen Unternehmer oder öffentliche Auftraggeber stellt die Planung und Durchführung eines Bauvorhabens oft ein einmaliges oder zumindest seltenes Ereignis dar, auf das das sich ihre bisherigen unternehmerischen Erfahrungen nur sehr eingeschränkt anwenden lassen. Dies trifft meist auch auf den finanziellen Umfang der beabsichtigten Investition zu.
Häufig wird dabei übersehen, dass hier falsche Vertragsgestaltungen, nicht angebrachte Kulanz gegenüber den beauftragten Firmen und sonstige Unwägbarkeiten sich schnell sehr negativ auf die Gesamtinvestition auswirken können und oft in ein finanzielles Desaster münden.
Viele Bauherren/öffentliche Auftraggeber erkennen leider zu spät, dass in jeder Bauphase auch bei scheinbaren Nebensächlichkeiten sachkundige Beratung erforderlich ist, um die Kontrolle zu behalten.
Eine baubegleitende Rechtsberatung hilft dabei, häufig gemachte Fehler von vornherein zu vermeiden und den Bauablauf in zeitlicher und finanzieller Hinsicht unter Kontrolle zu behalten.
Im Konfliktfall ist schnelles und entschlossenes Handeln unabdingbare Voraussetzung zur Vermeidung rechtlicher Nachteile. Die Beratung durch erfahrene Baujuristen, die die Baustelle kennen, ist hierbei unverzichtbar.
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Rechtsanwalt
Tord H. Leichsenring
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