Unsere Kanzlei
Egal ob Sie Bauherr, Planer, General- oder Subunternehmer oder mittelständischer Handwerksbetrieb sind, Ihre Beratung und die Bearbeitung Ihrer bau- und architektenrechtlichen Angelegenheiten erfordern bautechnische Grundkenntnisse, Kenntnisse der für die Bauwirtschaft typischen wirtschaftlichen Zusammenhänge und Interessenlagen (Branchenwissen), juristisches Spezialwissen und gerade in Bausachen das nur durch Erfahrung entstehende taktische Geschick.
Was allgemein gilt, gilt besonders im Bau- und Architektenrecht: In unserer immer unüberschaubarer werdenden Rechtsordnung gewährleisten nur spezialisierte Rechtsanwälte optimale Beratung und Vertretung. Diese Spezialisten erkennen Sie an ihrer Fachanwaltsbezeichnung. Diese Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet voraus. Fachanwälte unterliegen zudem auf dem jeweiligen Rechtsgebiet einer besonderen Fortbildungsverpflichtung.
Ihre Beratung und Vertretung durch Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht garantiert Ihnen, dass bei Ihrem Berater die erforderlichen Spezialkenntnisse, Branchenkompetenz und besondere praktische Erfahrungen vorhanden sind.
Wir haben uns bewusst gegen eine Berufsausübung im Rahmen einer Großkanzlei entschieden, wo häufig das ganz persönliche Vertrauensverhältnis zum Anwalt ersetzt wird durch die mechanische Abarbeitung von „Fällen“ durch den zugewiesenen Sachbearbeiter und betriebswirtschaftliche Kennziffern wichtiger sind als der direkte durch vertrauensvolle Zusammenarbeit geprägte Kontakt zum Mandanten . Wir legen Wert auf eine persönliche, auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete und höchsten Qualitätsanforderungen gerecht werdende Beratung und suchen wo immer dies möglich ist nach schnellen, pragmatischen und manchmal auch unkonventionellen Lösungen Ihres Problems.
Gerade im Baurecht und im Architektenrecht ist es im Interesse des Mandanten, gerichtliche Auseinandersetzungen wenn möglich zu vermeiden, da hier meist Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen, was die Verfahren erheblich verzögert und verteuert. Allerdings führen wir notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen dann mit aller Entschlossenheit und Konsequenz.
Um Ihnen umfassend behilflich sein zu können, kooperieren wir – soweit dies notwendig wird – mit Bausachverständigen.
Um die Sicherheit unserer mittelständischen Mandanten und deren Mitarbeiter im Alltagsgeschäft zu verbessern, führen wir bei Bedarf mit ausgewählten Mitarbeitern Schulungen durch.
Typisch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit laufenden Bauvorhaben ist es oft, dass unverzüglich interveniert werden muss. Wir garantieren insofern stets kurzfristige Erreichbarkeit und terminliche Flexibilität.
Sofern Überschneidungen mit Rechtsgebieten außerhalb unserer Kernkompetenzen vorliegen oder zur Unterstützung von Dauermandanten, sind wir in der Lage, auf ein Netzwerk anderweitig spezialisierter Rechtsanwälte zuzugreifen.
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Rechtsanwalt
Tord H. Leichsenring
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin
Ines Krause
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Tilman Leichsenring
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht