Bauunternehmer Bauhandwerker
Genauso wie viele Subunternehmer von vornherein auf Nachtragsvergütungen spekulieren, kalkulieren Generalunternehmer unberechtigte Werklohnkürzungen von vornherein ein. Natürlich gibt es glücklicherweise auch noch grundsolide Bauunternehmer, aber es ist in weiten Teilen des Baugewerbes dennoch ein stetiger Verfall der Sitten festzustellen. Es werden unberechtigte Abzüge am Werklohn vorgenommen, wegen der Weigerung, unberechtigte Nachträge zu akzeptieren werden von Subunternehmern ganze Baustellen stillgelegt, es werden aus Kostengründen bewusst Mängel in Kauf genommen und es werden auf der anderen Seite aberwitzige Mängelbehauptungen aufgestellt in der Hoffnung, der Subunternehmer ist finanziell nicht in der Lage, eine umfangreiche gerichtliche Auseinandersetzung zu führen.
Gleichzeitig herrscht ein enormer Preisdruck. Es wird immer schwieriger, auskömmliche Aufträge zu erhalten. Außerdem dürfte die Baubranche die Branche in Deutschland sein, bei der das Risiko von Forderungsausfällen am höchsten ist.
Gerade in einem solchen Klima ist es erforderlich, frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir vertreten neben Generalunternehmern Bauunternehmer und Bauhandwerker sämtlicher Gewerke, z.B.
- Rohbau
- Dacheindeckung
- Tiefbau
- Pflasterarbeiten
- Landschaftsgestaltung
- Außenanlagen
- Heizungsbau
- Lüftungsbau
- Sanitärinstallation
- Elektroinstallation
- Natursteinarbeiten
- Bautischler
- Trockenbau
- Putzer
- Zimmerer
- Estrichleger
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- Fußbodenleger
- Fliesenleger
- Kaminbau
- Stahlbau usw.
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Rechtsanwalt
Tord H. Leichsenring
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin
Ines Krause
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt
Tilman Leichsenring
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht