Öffent­li­ches Baurecht

Nach dem öffent­li­chen Bau­recht regeln sich ins­be­son­de­re die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Bauherren/Grundstückseigentümern und Behör­den, ins­be­son­de­re Geneh­mi­gungs­be­hör­den bei der Ertei­lung oder Ver­sa­gung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen, immis­si­ons­schutz­recht­li­chen Geneh­mi­gun­gen, der Erhe­bung von Erschlie­ßungs­bei­trä­gen usw.

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