Öffentliches Baurecht
Nach dem öffentlichen Baurecht regeln sich insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren/Grundstückseigentümern und Behörden, insbesondere Genehmigungsbehörden bei der Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, der Erhebung von Erschließungsbeiträgen usw.
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