Das Archi­tek­ten­recht regelt die Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen Bau­herrn und Plan und hier­bei ins­be­son­de­re den Ver­gü­tungs­an­spruch sowie die Män­gel­haf­tung des Archi­tek­ten. Ein wei­te­rer kom­pli­zier­ter The­men­kom­plex ist die Aus­gleichs­pflicht zwi­schen dem Archi­tek­ten und den aus­füh­ren­den Fir­men bei Pla­nungs­feh­lern, Feh­lern der Bau­über­wa­chung sowie Ausführungsfehlern.

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