Das Architektenrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Plan und hierbei insbesondere den Vergütungsanspruch sowie die Mängelhaftung des Architekten. Ein weiterer komplizierter Themenkomplex ist die Ausgleichspflicht zwischen dem Architekten und den ausführenden Firmen bei Planungsfehlern, Fehlern der Bauüberwachung sowie Ausführungsfehlern.

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