Wir vertreten sowohl Auftraggeber als auch Bauunternehmen in jeder Größenordnung im Vergaberecht, insbesondere auch im Nachprüfungsverfahren, bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz bei Vergabefehlern und bei der Durchsetzung von Rechten aus öffentlichen Aufträgen.

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