Wir ver­tre­ten sowohl Auf­trag­ge­ber als auch Bau­un­ter­neh­men in jeder Grö­ßen­ord­nung im Ver­ga­be­recht, ins­be­son­de­re auch im Nach­prü­fungs­ver­fah­ren, bei der Gel­tend­ma­chung oder Abwehr von Scha­dens­er­satz bei Ver­ga­be­feh­lern und bei der Durch­set­zung von Rech­ten aus öffent­li­chen Aufträgen.

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