Immo­bi­li­en­recht

Die Bezeich­nung „Immo­bi­li­en­recht“ beschreibt Rechts­be­zie­hun­gen rund um das Eigen­tum am Grund­stück und den Erwerb von Grund­stücks- und Gebäudeeigentum.

Wir hel­fen Ihnen bei der Gestal­tung von Grund­stücks­kauf­ver­trä­gen oder bei der Über­prü­fung von vor­lie­gen­den Vertragsentwürfen.

Fer­ner sind wir Ihnen behilf­lich bei aus Grund­stücks­kauf­ver­trä­gen resul­tie­ren­den Strei­tig­kei­ten, ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit tat­säch­li­chen oder ver­meint­li­chen Män­geln an Grund­stück und Gebäude.

Eines unse­rer Tätig­keits­fel­der ist fer­ner das Bau­nach­bar­recht. Hier­mit gemeint sind Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen dem Eigen­tü­mer eines Grund­stü­ckes, auf dem eine Bau- oder Abbruchs­maß­nah­me statt­fin­det, und dem benach­bar­ten Grund­stück, bei dem hier­durch z.B. Schä­den auf­tre­ten bzw. behaup­tet und befürch­tet werden.

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