Immobilienrecht

Die Bezeichnung „Immobilienrecht“ beschreibt Rechtsbeziehungen rund um das Eigentum am Grundstück und den Erwerb von Grundstücks- und Gebäudeeigentum.

Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen oder bei der Überprüfung von vorliegenden Vertragsentwürfen.

Ferner sind wir Ihnen behilflich bei aus Grundstückskaufverträgen resultierenden Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Mängeln an Grundstück und Gebäude.

Eines unserer Tätigkeitsfelder ist ferner das Baunachbarrecht. Hiermit gemeint sind Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer eines Grundstückes, auf dem eine Bau- oder Abbruchsmaßnahme stattfindet, und dem benachbarten Grundstück, bei dem hierdurch z.B. Schäden auftreten bzw. behauptet und befürchtet werden.

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