Bau­pro­zess

Pro­zes­sua­le Besonderheiten

Bau­pro­zes­se wei­sen in viel­fäl­ti­ger Hin­sicht Beson­der­hei­ten auf, denen nicht spe­zia­li­sier­te Bera­ter oft recht hilf­los gegen­über ste­hen. Zurück­zu­füh­ren ist dies einer­seits dar­auf, dass sich der Bau­pro­zess an der Schnitt­stel­le zwi­schen tech­ni­schen und juris­ti­schen Pro­ble­men befin­det. Außer­dem gel­ten im Bau­be­reich für sons­ti­ge Rechts­ge­bie­te nicht rele­van­te Rege­lungs­wer­ke wie z.B. die VOB/B oder die HOAI.

Häu­fig, ins­be­son­de­re wenn vor­han­de­ne Män­gel strei­tig sind, aber schnell besei­tigt wer­den sol­len, ist ein Selb­stän­di­ges Beweis­ver­fah­ren erfor­der­lich. Die­se beson­de­re Art eines gericht­li­chen Ver­fah­rens hat ledig­lich die Ein­ho­lung eines Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens über die im Antrag bezeich­ne­ten Man­gel­er­schei­nungs­bil­der zum Inhalt.

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