Nach­trags­ma­nage­ment

Beim Bau sind Nach­trä­ge durch geän­der­te oder zusätz­li­che Leis­tun­gen an der Tagesordnung.

Wir bera­ten und ver­tre­ten Unter­neh­men bei der Berech­nung und Erstel­lung von Nach­trags­an­ge­bo­ten, deren tak­tisch sinn­vol­ler Plat­zie­rung und bei der Durch­set­zung von Nach­trags­for­de­run­gen. Je nach Situa­ti­on agie­ren wir hier­bei auch „ver­deckt“, d. h. ohne nach außen in Erschei­nung zu treten.

Auf­trag­ge­ber bera­ten und unter­stüt­zen wir bei der kal­ku­la­to­ri­schen Über­prü­fung von Nach­trags­for­de­run­gen und bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter Nachträge.

Behinderungs­management

Eben­so wie geän­der­te oder zusätz­li­che Leis­tun­gen sind Bau­be­hin­de­run­gen an der Tages­ord­nung. Fol­ge die­ser Behin­de­run­gen und der damit ein­her­ge­hen­den gestör­ten Bau­ab­läu­fe sind häu­fig eine ver­min­der­te Pro­duk­ti­vi­tät der ein­ge­setz­ten Res­sour­cen oder gar ein Pro­duk­ti­ons­still­stand. Hier sind die finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen für den Auf­trag­neh­mer oft gra­vie­rend, wäh­rend die Bereit­schaft der Auf­trag­ge­ber, die ent­stan­de­nen Nach­tei­le mit einer Ent­schä­di­gung zu kom­pen­sie­ren, gering ist.

Wir unter­stüt­zen Unter­neh­men bei der Berech­nung, Plat­zie­rung und Durch­set­zung der dar­aus resul­tie­ren­den Ent­schä­di­gungs- und  Nach­trags­for­de­run­gen und agie­ren auch hier je nach Situa­ti­on „ver­deckt“.

Auf der ande­ren Sei­te nut­zen Unter­neh­mer jed­we­de Stö­rung im Bau­ab­lauf dazu, den Auf­trag­ge­ber mit über­zo­ge­nen Nach­trags­for­de­run­gen zu kon­fron­tie­ren. Wir bera­ten und ver­tre­ten daher Auf­trag­ge­ber bei der Abwehr unbe­rech­tig­ter Forderungen.

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Hier fin­den Sie weiter­führende Infor­ma­tio­nen zu inter­es­san­ten aktu­el­len Ent­schei­dun­gen rund um das The­ma Nach­trags­ma­nage­ment und Behinderungs­management beim Bau:

Ent­schä­di­gung nach § 642 BGB

Bau­zeit­ver­län­ge­rung und Ent­schä­di­gung auch ohne Behinderungsanzeige

Ver­spä­te­te Beton­lie­fe­rung: AN erhält Ent­schä­di­gung für Stillstand!