Nachtragsmanagement

Beim Bau sind Nachträge durch geänderte oder zusätzliche Leistungen an der Tagesordnung.

Wir beraten und vertreten Unternehmen bei der Berechnung und Erstellung von Nachtragsangeboten, deren taktisch sinnvoller Platzierung und bei der Durchsetzung von Nachtragsforderungen. Je nach Situation agieren wir hierbei auch „verdeckt“, d. h. ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Auftraggeber beraten und unterstützen wir bei der kalkulatorischen Überprüfung von Nachtragsforderungen und bei der Abwehr unberechtigter Nachträge.

Behinderungsmanagement

Ebenso wie geänderte oder zusätzliche Leistungen sind Baubehinderungen an der Tagesordnung. Folge dieser Behinderungen und der damit einhergehenden gestörten Bauabläufe sind häufig eine verminderte Produktivität der eingesetzten Ressourcen oder gar ein Produktionsstillstand. Hier sind die finanziellen Auswirkungen für den Auftragnehmer oft gravierend, während die Bereitschaft der Auftraggeber, die entstandenen Nachteile mit einer Entschädigung zu kompensieren, gering ist.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Berechnung, Platzierung und Durchsetzung der daraus resultierenden Entschädigungs- und  Nachtragsforderungen und agieren auch hier je nach Situation „verdeckt“.

Auf der anderen Seite nutzen Unternehmer jedwede Störung im Bauablauf dazu, den Auftraggeber mit überzogenen Nachtragsforderungen zu konfrontieren. Wir beraten und vertreten daher Auftraggeber bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

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Hier finden Sie weiter­führende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Nachtragsmanagement und Behinderungsmanagement beim Bau:

Behinderung und Bauzeitverlängerung – Kein Verzug ohne besondere Mahnung

Entschädigung nach § 642 BGB

Bauzeitverlängerung und Entschädigung auch ohne Behinderungsanzeige

Verspätete Betonlieferung: AN erhält Entschädigung für Stillstand!