Preisanpassung beim Bau
Aktuell machen allen Baubeteiligten Lieferschwierigkeiten bei Bauprodukten und eine vielfach nicht kalkulierbare Preisentwicklung zu schaffen. Hieraus folgt die Notwendigkeit, vertraglich vereinbarte Preise den geänderten Umständen anzupassen.
Von großer Wichtigkeit ist – wenn noch möglich – eine Vertragsgestaltung zu wählen, mit der es möglich ist, Preise und Bauzeit den ggf. geänderten Umständen anzupassen.
Wir sind auch sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer tätig.
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Hier finden Sie weiterführende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Preisanpassung beim Bau:
Nachträge wegen Leistungsänderungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
Neuer Einheitspreis bei Mengenmehrung setzt keine Kostenänderung voraus
Anspruch auf Zusatzvergütung muss grundsätzlich angekündigt werden!
Vollständiger Ausschluss der Preisanpassung wegen Mengenänderungen ist nicht zulässig!