Verzug beim Bau
Vor allem Probleme mit Lieferanten und die noch immer schwelende Corona-Pandemie führen häufig dazu, dass vereinbarte Vertragsfristen nicht mehr eingehalten werden können. Aber auch Probleme aus der Sphäre des Bestellers, wie fehlende Vorleistungen oder fehlende bzw. mangelhafte Planungen, führen häufig dazu, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können.
Wir helfen Unternehmern, Verzugsfolgen möglichst abzuwenden oder zu mindern. Wir vertreten auf der anderen Seite aber auch Besteller bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche wegen eingetretenem Bauverzug.
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Entschädigungshöhe für Bauzeitverzögerungen wird geschätzt!
Grundsatzentscheidung des BGH zum Entschädigungsanspruch wegen Bauzeitverzögerungen nach § 642 BGB
Corona-Krise und die Abwicklung von Bauverträgen
Wie wird Behinderung angezeigt?
Keine bauablaufbezogene Darstellung bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches wegen Bauzeitverlängerung mehr notwendig?