Ver­zug beim Bau

Vor allem Pro­ble­me mit Lie­fe­ran­ten und die noch immer schwe­len­de Coro­na-Pan­de­mie füh­ren häu­fig dazu, dass ver­ein­bar­te Ver­trags­fris­ten nicht mehr ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Aber auch Pro­ble­me aus der Sphä­re des Bestel­lers, wie feh­len­de Vor­leis­tun­gen oder feh­len­de bzw. man­gel­haf­te Pla­nun­gen, füh­ren häu­fig dazu, dass ver­ein­bar­te Ter­mi­ne nicht ein­ge­hal­ten wer­den können.

Wir hel­fen Unter­neh­mern, Ver­zugs­fol­gen mög­lichst abzu­wen­den oder zu min­dern. Wir ver­tre­ten auf der ande­ren Sei­te aber auch Bestel­ler bei der Durch­set­zung berech­tig­ter Ansprü­che wegen ein­ge­tre­te­nem Bauverzug.

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Hier fin­den Sie weiter­führende Infor­ma­tio­nen zu inter­es­san­ten aktu­el­len Ent­schei­dun­gen rund um das The­ma Ver­zug beim Bau:

Ent­schä­di­gungs­hö­he für Bau­zeit­ver­zö­ge­run­gen wird geschätzt!

Grund­satz­ent­schei­dung des BGH zum Ent­schä­di­gungs­an­spruch wegen Bau­zeit­ver­zö­ge­run­gen nach § 642 BGB

Coro­­na-Kri­­se und die Abwick­lung von Bauverträgen

Wie wird Behin­de­rung angezeigt?

Kei­ne bau­ab­lauf­be­zo­ge­ne Dar­stel­lung bei Gel­tend­ma­chung eines Ent­schä­di­gungs­an­spru­ches wegen Bau­zeit­ver­län­ge­rung mehr notwendig?