Der Auftragnehmer ist für Mängel des Vorgewerks verantwortlich!
OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2022, Az: 24 U 65/21 Es soll in einem Wohnhaus der Boden erneuert werden. Der Auftragnehmer (AN) ist für die Herstellung der Fußbodenheizung verantwortlich. Nachdem die Fußbodenheizung installiert und der Estrich verlegt ist, meldet das darauffolgende Gewerk Bedenken an, da seiner Auffassung nach die Funktionalität des Bodenaufbaus nicht gegeben ist. Die […]