Leichsenring & Kollegen | Bauanwälte | Nürnberg & Zwickau
  • Kanzlei
    • Eine Kanzlei – zwei Standorte:
    • Nürnberg
    • Zwickau
  • Anwälte
    • Tord H. Leichsenring
    • Ines Krause
    • Tilman Leichsenring
  • Tätigkeitsbereiche
  • Mandanten
    • Bauherren / Auftraggeber / Erwerber vom Bauträger
    • Bauunternehmen / Generalunternehmer
    • Bauträger
    • Planer
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Standort Nürnberg
    • Standort Zwickau
    • Online
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Allgemein

Der Auftragnehmer ist für Mängel des Vorgewerks verantwortlich!

OLG Hamm, Urteil vom 22.09.2022, Az: 24 U 65/21

Es soll in einem Wohnhaus der Boden erneuert werden. Der Auftragnehmer (AN) ist für die Herstellung der Fußbodenheizung verantwortlich. Nachdem die Fußbodenheizung installiert und der Estrich verlegt ist, meldet das darauffolgende Gewerk Bedenken an,  da seiner Auffassung nach die Funktionalität des Bodenaufbaus nicht gegeben ist. Die Ursache für die Funktionslosigkeit liegt darin begründet, dass der vor dem AN ausführende Vorunternehmer keine Lastverteilungsplatten unter der Fußbodenheizung eingebaut hat. Der Auftraggeber (AG) verlangt daraufhin vom AN (nicht vom Vorgewerk) Schadensersatz für die Kosten der Mangelbeseitigung, da er keinen Bedenkenhinweis erteilt hat.

Mit Erfolg!

Der AN kann sich nicht darauf berufen, dass der Vorunternehmer und nicht er die Lastverteilungsplatten hätte verbauen müssen. Die Leistung des AN ist mangelhaft, wenn die geschuldete Funktion nicht gegeben ist. Der AN hätte vor Ausführung darauf hinweisen müssen, dass die vom Vorgewerk hergestellte Leistung, von der die Funktionsfähigkeit seiner Werkleistung abhängt, Fehler aufweist. Da der AN selbst Fachunternehmer ist, hätte er die Fehler des Vorgewerks erkennen und anzeigen müssen.

Es kommt auch keine Einschränkung der Haftung wegen Mitverschuldens des AG in Betracht, denn der Vorunternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des AG. Auch der Einwand des Mitverschuldens, da eine für die Ausführung erforderliche Planungsunterlage nicht vorgelegen habe, führt zu keinem anderen Ergebnis. Selbst wenn die Planung vom AG nicht beigebracht wurde, hätte der AN diesbezüglich Bedenken anmelden müssen, was nicht geschehen.

Hinweis:

Die Entscheidung ist richtig. Die Werkleistung des AN ist nicht funktionsfähig und daher mangelhaft. Wenn dafür eine fehlerhafte Leistung des Vorunternehmers verantwortlich ist und er es hätte erkennen müssen, haftet er für seine fehlerhafte Werkleistung uneingeschränkt.

https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png 0 0 Tord Leichsenring https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png Tord Leichsenring2023-06-30 14:40:492023-06-30 14:40:50Der Auftragnehmer ist für Mängel des Vorgewerks verantwortlich!
Hier finden Sie weiter­führende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Baurecht.
→ mehr

Neueste Beiträge

  • Abnahme und Zustandsfeststellung im BGB-Bauvertrag
  • Wie ist abzurechnen, wenn kein Aufmaß möglich ist?
  • Zu kurze Nachbesserungsfrist muss gerügt werden!
  • Beschaffenheitsvereinbarung „nach unten“ – Umfassende Aufklärung erforderlich!
  • Erwerber können den Bauträger auf Fertigstellung verklagen!
  • Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
  • Wer muss Überzahlung bei gekündigtem Vertrag beweisen?
  • Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung steht auch dem Architekten zu!
  • Abrechnung von Stundenlohnarbeiten!
  • Leistungserbringung ohne Plan!

Mehr im Archiv:

  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016
  • 2015
  • 2014
  • 2013
  • 2012
  • 2011
0911 98 10 30 8600
0375 56 57 30 250
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Leistungsverweigerung wegen Streit um Nachtragsvergütung? Link to: Leistungsverweigerung wegen Streit um Nachtragsvergütung? Leistungsverweigerung wegen Streit um Nachtragsvergütung? Link to: Kaufpreis soll schwarz bezahlt werden – Kaufvertrag nichtig! Link to: Kaufpreis soll schwarz bezahlt werden – Kaufvertrag nichtig! Kaufpreis soll schwarz bezahlt werden – Kaufvertrag nichtig!
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen