Auftraggeber kann Bedenkenhinweis nicht beweisen: Planungsfehler bleibt Planungsfehler!
Anmerkung zu: KG, Urteil vom 29.12.2017, Az: 21 U 120/15 Der AG beauftragt den AN, für den Deutschen Bundestag in Berlin raumhohe Parallel-Schiebe-Kipp-Elemente (PASK-Flügel) in die Fensterfassaden einzubauen. Die Leistungsbeschreibung des vom AG beauftragten Planers enthält Vorgaben und Anforderungen an die Werkplanung. Vor Montage der Elemente findet ein Besichtigungstermin statt. Der AN behauptet anlässlich dieses […]