Leichsenring & Kollegen | Bauanwälte | Nürnberg & Zwickau
  • Kanzlei
    • Eine Kanzlei – zwei Standorte:
    • Nürnberg
    • Zwickau
  • Anwälte
    • Tord H. Leichsenring
    • Ines Krause
    • Tilman Leichsenring
  • Tätigkeitsbereiche
  • Mandanten
    • Bauherren / Auftraggeber / Erwerber vom Bauträger
    • Bauunternehmen / Generalunternehmer
    • Bauträger
    • Planer
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Standort Nürnberg
    • Standort Zwickau
    • Online
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Allgemein

Verzicht auf die Ausführung von LV-Positionen – Freie Kündigung

OLG Celle, Beschluss vom 08.10.2020, Az: 16 U 34/20

Der Auftraggeber (AG) erteilt dem Auftragnehmer (AN) unter Einbeziehung der VOB/B den Auftrag für Erd-, Entwässerungskanal- und Verkehrswegebauarbeiten. Mit E-Mail vom 20.04.2018 teilt der AG mit, dass zwei Positionen des LV nicht ausgeführt werden sollen und beauftragt eine neue LV-Position.

Mit seiner Schlussrechnung fordert der AN ca. 26.000,00 € Vergabegewinn für die gekündigten LV-Positionen.

Der AN hat recht!

Der von ihm geltend gemachte Anspruch ist auf Grundlage des § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B zu berechnen und nicht nach § 2 Abs. 3 VOB/B. § 2 Abs. 3 VOB/B sei eine spezielle Regelung für die ansonsten als Wegfall der Geschäftsgrundlage einzuordnende Mengenänderung, so das Gericht. Sinn dieser Regelung sei, den Vergütungsanspruch des AN den Unwägbarkeiten zu entziehen, die sich aus einer falschen Einschätzung der erforderlichen Mengen ergäben. Damit wird dem Risiko Rechnung getragen, dass Mengenschätzungen zum Zeitpunkt der Ausschreibung naturgemäß ungenau sind. Deshalb ist § 2 Abs. 3 VOB/B nur dann anwendbar, wenn sich das Risiko dieser Fehleinschätzung verwirkliche, weil im Hinblick auf die Mengen andere Verhältnisse vorgefunden worden seien, als sie in das LV Eingang gefunden haben. Diese Regelung sei nicht anwendbar, wenn sich die Leistungen durch Anordnungen des AG ändert oder der AG einen Teil der Leistungen kündigt. Bei der gebotenen Abrechnung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B kann dieser Vergabegewinn, den der AN erzielt hätte, wenn der AG die freie Kündigung nicht erklärt hätte, abgerechnet werden.

https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png 0 0 Tord Leichsenring https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png Tord Leichsenring2022-11-04 13:07:512022-11-04 13:07:52Verzicht auf die Ausführung von LV-Positionen – Freie Kündigung
Hier finden Sie weiter­führende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Baurecht.
→ mehr

Neueste Beiträge

  • Abnahme und Zustandsfeststellung im BGB-Bauvertrag
  • Wie ist abzurechnen, wenn kein Aufmaß möglich ist?
  • Zu kurze Nachbesserungsfrist muss gerügt werden!
  • Beschaffenheitsvereinbarung „nach unten“ – Umfassende Aufklärung erforderlich!
  • Erwerber können den Bauträger auf Fertigstellung verklagen!
  • Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
  • Wer muss Überzahlung bei gekündigtem Vertrag beweisen?
  • Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung steht auch dem Architekten zu!
  • Abrechnung von Stundenlohnarbeiten!
  • Leistungserbringung ohne Plan!

Mehr im Archiv:

  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016
  • 2015
  • 2014
  • 2013
  • 2012
  • 2011
0911 98 10 30 8600
0375 56 57 30 250
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: <strong>Pauschalpreis – Auftragnehmer trägt Mehrmengenrisiko!</strong> Link to: <strong>Pauschalpreis – Auftragnehmer trägt Mehrmengenrisiko!</strong> Pauschalpreis – Auftragnehmer trägt Mehrmengenrisiko! Link to: <strong>Kein Widerspruch zum Nachtragsangebot – Einheitspreise akzeptiert!</strong> Link to: <strong>Kein Widerspruch zum Nachtragsangebot – Einheitspreise akzeptiert!</strong> Kein Widerspruch zum Nachtragsangebot – Einheitspreise akzeptiert!
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen