Bereits die Gefahr, dass ein Man­gel ein­tritt, stellt einen Man­gel dar!

OLG Schles­wig, Urteil vom 05.07.2023, Az: 12 U 116/22

Der Auf­trag­neh­mer (AN) errich­tet ein Metall­dach aus Alu­mi­ni­um. Unter der Alu­mi­ni­um­ein­de­ckung ver­legt er eine Mem­bran, die Feuch­tig­keit auf­sau­gen bzw. spei­chern kann. Der Auf­trag­ge­ber (AG) bean­stan­det die Mem­bran und behält Tei­le des Werk­lohns ein. Der AN bestrei­tet den Man­gel und erhebt Klage.

Ohne Erfolg!

Nach Ein­schät­zung bei­der Instan­zen und der beauf­trag­ten Sach­ver­stän­di­gen ist die strit­ti­ge Mem­bran für den Ein­satz unter einem Alu­mi­ni­um­dach unge­eig­net und damit nicht fachgerecht.

Durch die Mate­ri­al­ei­gen­schaf­ten der Mem­bran kann Kon­den­sat ent­ste­hen, das sowohl das Alu­mi­ni­um des Daches als auch das Holz der Unter­kon­struk­ti­on schä­di­gen wür­de. Vor Ort waren sol­che Schä­den aller­dings nicht festzustellen.

Es genügt jedoch für die Annah­me eines Man­gels, dass eine blo­ße Man­gel­ge­fahr vor­liegt, d. h., dass die Unge­wiss­heit besteht, ob wegen der Ver­wen­dung des für die­sen Zweck nicht gedach­ten Vlie­ses lang­fris­tig Feuch­tig­keits­schä­den drohen.

Hin­weis:

Die Ent­schei­dun­gen sind miss­ver­ständ­lich for­mu­liert. Es liegt nicht ledig­lich Man­gel­ge­fahr vor, son­dern bereits ein Man­gel, wenn die aus­ge­führ­te Bau­wei­se nicht fach­ge­recht ist. Dies gilt auch, wenn unklar ist, ob die man­gel­haf­te Bau­aus­füh­rung Fol­ge­schä­den verursacht.

Nicht fach­ge­recht aus­ge­führ­te Leis­tun­gen sind auch dann man­gel­haft, wenn sie kei­ne Fol­ge­schä­den befürch­ten las­sen. Auf die Fol­gen von Bau­män­geln kommt es allen­falls dann an, wenn der Unter­neh­mer gel­tend macht, die fach­ge­rech­te Man­gel­be­sei­ti­gung sei mit unver­hält­nis­mä­ßi­gen Kos­ten ver­bun­den. Bei der dann erfor­der­li­chen Abwä­gung spielt die Scha­dens­ge­fahr natür­lich eine maß­geb­li­che Rolle.

Jeden­falls ist ein Bau­man­gel nicht erst dann gege­ben, wenn eine feh­ler­haf­te Bau­wei­se das Risi­ko künf­ti­ger Schä­den erhöht.