Fleckige Hauswand ist mangelhaft!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2019, Az: 21 U 64/18

Ein Maler führt Putzarbeiten aus; zeitgleich wird die Attika durch einen Dachdecker vergrößert. Nach Fertigstellung zeigen sich Flecken auf der Putzfassade, die auf einem zu geringen Dachüberstand und der damit verbundenen Beaufschlagung der Fassade durch Wasser beruhen. Diese Flecken hätten durch einen größeren Dachüberstand oder die Auswahl eines anderen Außenputzes vermieden werden können. Der AG verlangt Vorschuss für die Mangelbeseitigung. Der Maler wendet ein, dass der ausgeführte Außenputz mangelfrei sei und er für den zu geringen Dachüberstand nicht hafte. Ob er den Bauherrn auf den erforderlichen Dachüberstand hätte hinweisen müssen, sei irrelevant, da die Verletzung einer solchen Hinweispflicht keinen Vorschussanspruch rechtfertigen könne.

Das OLG spricht dem AG einen Vorschussanspruch zu, da der Außenputz mangelhaft ist. Das Mangelsymptom (Flecken) hat seine Ursache darin, dass der Außenputz zu viel Wasser aufnimmt, weil der Dachüberstand nur wenige Zentimeter beträgt. Diese Mangelursache war auch bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden. Bereits bei Ausführung der Putzarbeiten betrug der Dachüberstand nur wenige Zentimeter. Deshalb durfte der Maler nicht darauf vertrauen, dass der Bauherr nachträglich den Dachüberstand vergrößern würde. Er hat den Bauherrn nicht darauf hingewiesen, dass der Dachüberstand vergrößert werden muss: Der Bauherr muss darauf hingewiesen werden, dass mit den im LV vorgesehenen Leistungen der angestrebte Erfolg nicht erreicht werden kann. Nur durch Erfüllung dieser Hinweispflicht hätte sich der Maler von seiner Mangelhaftung befreien können. Also haftet der Maler für den Mangel, weil er keinen Hinweis erteilt hat. Deshalb hat der Bauherr einen Vorschussanspruch.

Hinweis:

Jeder Bedenkenhinweis muss beweisbar dokumentiert werden. Ansonsten haftet der AN auch dann nicht, wenn der Mangel eines Vorgewerks oder der Planung für ihn nicht erkennbar ist oder wenn der Besteller einem (hypothetischen) Hinweis nicht gefolgt wäre.