Kei­ne Stun­den­lohn­ver­gü­tung ohne Stundenlohnvereinbarung!

Anmer­kung zu: OLG Frank­furt, Urteil vom 11.07.2016, Az. 21 U 2/16

Der AN führt Sanie­rungs­ar­bei­ten aus. Die VOB/B ist ver­ein­bart. Der Ver­trag regelt zusätz­lich, dass Stun­den­lohn­ar­bei­ten nur auf Anord­nung der Bau­lei­tung durch­zu­füh­ren sind. Die Arbei­ten sind von dem beim AG ange­stell­ten Bau­lei­ter ange­ord­net wor­den. Der Bau­lei­ter hat die Stun­den­lohn­zet­tel unter­zeich­net und die Rech­nun­gen die AN mit dem Prüf­stem­pel als „fach­lich und rech­ne­risch“ geprüft ver­se­hen. Der AN hat aber kei­ne aus­drück­li­che Beauf­tra­gung mit Stun­den-lohn­ar­bei­ten vorgetragen. 

Das Land­ge­richt hat des­halb wegen Feh­lens einer Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung den Anspruch verneint.

Die Beru­fung hat kei­nen Erfolg!

Ver­gü­tungs­vor­aus­set­zung ist nach § 2 Abs. 10 i.V.m. § 15 Abs. 1 VOB/B eine Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung. Eine sol­che ist nicht erfolgt. Das Abzeich­nen von Stun­den­lohn­zet­teln beschei­nigt ledig­lich die Art und den Umfang der erbrach­ten Leis­tung. Der Prüf­ver­merk des Bau­lei­ters ist ledig­lich eine Wis­sen­s­er­klä­rung dahin­ge­hend, dass die Rech­nung fach­lich und rech­ne­risch rich­tig ist und nicht eine auf Abschluss einer Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung gerich­te­te rechts­ge­schäft­li­che Erklä­rung des AG gegen­über dem AN.

 

Der AN führt Sanie­rungs­ar­bei­ten aus. Die VOB/B ist ver­ein­bart. Der Ver­trag regelt zusätz­lich, dass Stun­den­lohn­ar­bei­ten nur auf Anord­nung der Bau­lei­tung durch­zu­füh­ren sind. Die Arbei­ten sind von dem beim AG ange­stell­ten Bau­lei­ter ange­ord­net wor­den. Der Bau­lei­ter hat die Stun­den­lohn­zet­tel unter­zeich­net und die Rech­nun­gen die AN mit dem Prüf­stem­pel als „fach­lich und rech­ne­risch“ geprüft ver­se­hen. Der AN hat aber kei­ne aus­drück­li­che Beauf­tra­gung mit Stun­den-lohn­ar­bei­ten vorgetragen. 

 

Das Land­ge­richt hat des­halb wegen Feh­lens einer Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung den Anspruch verneint.

 

Die Beru­fung hat kei­nen Erfolg! 

 

 

 

 

 

Ver­gü­tungs­vor­aus­set­zung ist nach § 2 Abs. 10 i.V.m. § 15 Abs. 1 VOB/B eine Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung. Eine sol­che ist nicht erfolgt. Das Abzeich­nen von Stun­den­lohn­zet­teln beschei­nigt ledig­lich die Art und den Umfang der erbrach­ten Leis­tung. Der Prüf­ver­merk des Bau­lei­ters ist ledig­lich eine Wis­sen­s­er­klä­rung dahin­ge­hend, dass die Rech­nung fach­lich und rech­ne­risch rich­tig ist und nicht eine auf Abschluss einer Stun­den­lohn­ver­ein­ba­rung gerich­te­te rechts­ge­schäft­li­che Erklä­rung des AG gegen­über dem AN.