Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018!

Anmerkung zu: Der Bundestag hat am 10.03.2017 die Reform des Bauvertragsrechtes verabschiedet

Der Bundestag hat am 10.03.2017 die Reform des Bauvertragsrechtes verabschiedet. Damit treten die neuen Regelungen zum 01.01.2018 in Kraft.

Die Änderungen sind umfangreich und ihre Auswirkungen auf die Praxis werden weitreichend sein. Zusammengefasst stellen sich die wichtigsten Gesetzes-änderungen wie folgt dar:

Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag sowie Bau-trägervertrag werden getrennt geregelt. Die damit verbundenen Gesetzesän-derungen sind sehr umfangreich.

Der Verbraucherschutz wird stark ausgeweitet und die gesetzliche Regelung weist starke Abweichungen zur derzeit gültigen VOB/B auf.

Darüber hinaus wurden kaufvertragsrechtliche Vorschriften die Leistungskette betreffend geändert.

Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig mit diesen Regelungen zu beschäftigen, sich hierauf einzustellen und insbesondere auch eventuell existierende Vertragsfor-mulare zu ändern.

Sofern Sie hierbei Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Wir bieten beispielsweise Vortragsveranstaltungen an und überarbeiten bestehende Vertragsmuster.