Stun­den­lohn­zet­tel sorg­fäl­tig ausfüllen!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.06.2021, Az: 3–15 O 3/20

Der AN führt Flie­sen­ar­bei­ten aus. Es ist ver­ein­bart, dass die Flie­sen­ar­bei­ten als Lohn­ar­bei­ten auf Auf­maß abzu­rech­nen sind und dass die Stun­den­lohn­zet­tel gemäß § 15 Abs. 3 VOB/B u.a. das Datum, die genaue Bezeich­nung des Aus­füh­rungs­or­tes, die Namen der Arbeits­kräf­te, die Art der Leis­tung, Beschrei­bung der Leis­tung und die geleis­te­ten Arbeits­stun­den je Arbeits­kraft ent­hal­ten sollen.

Nach­dem der AN sei­ne Schluss­rech­nung gelegt hat, kürzt der AG die Stun­den­lohn­ar­bei­ten auf Null, da die­se nicht nach­prüf­bar sei­en, weil die Stun­den­lohn­nach­wei­se nicht die ver­ein­bar­ten Anga­ben enthalten.

Auch der Ein­wand, dass man sich auf der Bau­stel­le dahin­ge­hend geei­nigt habe, dass es aus­rei­che, wenn die Stun­den­lohn­zet­tel vom jewei­li­gen Bau­lei­ter gegen­ge­zeich­net sei­en und nicht immer alle Arbei­ter mit Namen genannt wer­den wür­den, bringt den AN nicht wei­ter. Auch der Ein­wand, die Arbei­ten sei­en vor Ort ange­ord­net wor­den, hilft nicht.

Das LG weist die Werk­lohn­kla­ge zurück, da die Abrech­nung der Stun­den­lohn­ar­bei­ten unzu­rei­chend ist.

Die Stun­den­lohn­zet­tel ent­hal­ten nicht die Anga­ben gemäß § 15 Abs. 3 S. 2 VOB/B. Das LG weist dar­auf hin, dass die Arbei­ten so nach­voll­zieh­bar und detail­liert zu beschrei­ben sind, dass die Über­prü­fung des ange­setz­ten Zeit­auf­wands durch einen Sach­ver­stän­di­gen mög­lich ist. Da die ein­ge­reich­ten Stun­den­lohn­zet­tel der­art unzu­rei­chend sind, ist es nach Auf­fas­sung des LG auch ohne Belang, dass sie sei­tens des AG unter­zeich­net wor­den sind. Auch der Umstand, dass die Arbei­ten vor Ort ange­ord­net wor­den sei­en, ent­bin­de den AN nicht von sei­ner Dar­le­gungs- und Beweis­last für den tat­säch­lich erbrach­ten Aufwand.

Hin­weis:

Ent­schei­dend ist tat­säch­lich, ob die Stun­den­lohn­zet­tel von einem Sach­ver­stän­di­gen über­prüft wer­den kön­nen. Es muss also genau ersicht­lich sein, was, wo und mit wel­chem Auf­wand gemacht wor­den ist. Sum­ma­ri­sche Anga­ben rei­chen hier­für nicht aus.