Ver­kür­zung der Gewähr­leis­tungs­frist durch Ver­ein­ba­rung im Abnahmeprotokoll

Anmer­kung zu: OLG Braun­schweig, Urteil vom 20.12.2012, Az. 8 U 7/12

Auf­trag­neh­mer (AN) und eine Gemein­de als Auf­trag­ge­ber (AG) hat­ten einen VOB/B‑Vertrag abge­schlos­sen, wonach die Gewähr­leis­tungs­bürg­schaft nach Ablauf der Gewähr­leis­tungs­frist und Befrie­di­gung der bis dahin erho­be­nen Ansprü­che her­aus­zu­ge­ben war. Es war eine Gewähr­leis­tungs­frist von 5 Jah­ren ver­ein­bart. Die Abnah­me erfolg­te am 05.06.2003. Im Abnah­me­pro­to­koll wur­de for­mu­liert: “Gewähr­leis­tung: Ende der Gewähr­leis­tung 04.06.2008”. Das Pro­to­koll wur­de von einem Mit­ar­bei­ter des AG unter­zeich­net. Der AG rüg­te mit einem beim AN am 05.06.2008 zuge­gan­ge­nen Schrei­ben Män­gel. Der AG ist der Ansicht, die Män­gel­rü­ge erfolg­te recht­zei­tig und führ­te zur Qua­si-Unter­bre­chung der Ver­jäh­rung gemäß § 13 VOB/B. Die Anga­be im Abnah­me­pro­to­koll sei nicht bindend.

Der AN ver­klagt den AG auf Her­aus­ga­be der Gewährleistungsbürgschaft.

Mit Erfolg!

Die indi­vi­du­el­le Anga­be des End­ter­mins der Gewähr­leis­tungs­frist und die Unter­zeich­nung des Abnah­me­pro­to­kolls durch den Gemein­de­mit­ar­bei­ter stellt eine Ver­ein­ba­rung über die Ver­jäh­rung der Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che dar. Die ursprüng­li­che Frist von 5 Jah­ren, die am 05.06.2008, 24:00 Uhr geen­det hät­te, wur­de damit wirk­sam um 1 Tag ver­kürzt. Die Män­gel­rü­ge des AG erfolg­te um 1 Tag ver­spä­tet. Der AG muss­te sich das Han­deln sei­nes Mit­ar­bei­ters nach den Grund­sät­zen der Anscheins­voll­macht zurech­nen las­sen. Danach hät­te der AG unver­züg­lich nach Zugang des Abnah­me­pro­to­kolls der im Pro­to­koll ange­ge­be­nen Frist wider­spre­chen müssen.

Hin­weis:
In Abnah­me­pro­to­kol­len fin­den sich oft­mals Anga­ben zum Ver­jäh­rungs­zeit­raum oder zum Ablauf der Gewähr­leis­tungs­frist. Es besteht hier­für kei­ne Not­wen­dig­keit. Sicher­heits­hal­ber soll­te auf der­ar­ti­ge Anga­ben in Abnah­me­pro­to­kol­len daher kom­plett ver­zich­tet werden.