Wie kommt ein Pla­ner­ver­trag mit einer baye­ri­schen Gemein­de zu Stande?

Anmer­kung zu: OLG Stutt­gart, Urteil vom 09.02.2016, Az.: 10 U 137/15

Eine baye­ri­sche Gemein­de führ­te ein Bau­vor­ha­ben durch. Hier­für bewer­ben sich im Rah­men eines VOF-Ver­fah­rens die „A+B Freie Archi­tek­ten“ als GbR. Die Gesell­schaf­ter die­ser GbR sind bei­de auch Geschäfts­füh­rer der „A + B GmbH“. Der Gemein­de­rat beschließt, den Auf­trag der GbR zu ertei­len. Dar­auf­hin unter­zeich­net der 1. Bür­ger­meis­ter einen von der GmbH über­sand­ten Archi­tek­ten­ver­trag, in dem die GmbH als AN aus­ge­wie­sen ist. Die GmbH sen­det den Ver­trag nach Gegen­zeich­nung zurück. Als es zum Streit kommt, beschließt der Gemein­de­rat, den vom 1. Bür­ger­meis­ter unter­zeich­ne­ten Archi­tek­ten­ver­trag nicht im Nach­hin­ein zu genehmigen. 

Ent­schei­dung:

Der Archi­tek­ten­ver­trag zwi­schen der Gemein­de und der GmbH ist unwirk­sam. Dar­an ändert auch die Ver­trags­un­ter­zeich­nung durch den 1. Bür­ger­meis­ter nichts, da der Rats­be­schluss sich auf die GbR und nicht auf die GmbH bezo­gen hat. Schon aus ver­ga­be­recht­li­chen Grün­den hät­te der 1. Bür­ger­meis­ter den Ver­trag nur mit der GbR abschlie­ßen dür­fen. Er war auch kom­mu­nal­ver­fas­sungs­recht­lich nicht dazu berech­tigt, einen Ver­trag mit der GmbH zu schlie­ßen. In Bay­ern hängt die dem 1. Bür­ger­meis­ter ein­ge­räum­te Ver­tre­tungs­macht von einem ent­spre­chen­den Gemein­de­rats- oder Aus­schuss­be­schluss ab. Eine ande­re Aus­le­gung aus Grün­den der Rechts­si­cher­heit oder zum Schutz des Ver­trags­part­ners einer Gemein­de ist nicht gebo­ten. Der Ver­trags­part­ner kann vom 1. Bür­ger­meis­ter den Nach­weis der Befug­nis zur Vor­nah­me des betref­fen­den Geschäfts ver­lan­gen. Es ist vor­lie­gend der Gemein­de auch nicht nach Treu und Glau­ben ver­sagt, sich auf die Unwirk­sam­keit des Ver­trags­ab­schlus­ses zu beru­fen, da die GmbH wuss­te, dass sie am VOF-Ver­fah­ren nicht betei­ligt war. Ein mög­li­ches Ver­trau­en der GmbH sei auch nicht schutzwürdig.

Hin­weis:

Pla­ner und Bau­un­ter­neh­mer, die mit baye­ri­schen Gemein­den Ver­trä­ge schlie­ßen, müs­sen die­se Rechts­la­ge ken­nen und gege­be­nen­falls vom 1. Bür­ger­meis­ter oder einem ande­ren Ver­tre­ter der Gemein­de den Nach­weis ver­lan­gen, dass die­se zur Vor­nah­me des betref­fen­den Geschäfts befugt sind.