Leichsenring & Kollegen | Bauanwälte | Nürnberg & Zwickau
  • Kanzlei
    • Eine Kanzlei – zwei Standorte:
    • Nürnberg
    • Zwickau
  • Anwälte
    • Tord H. Leichsenring
    • Ines Krause
    • Tilman Leichsenring
  • Tätigkeitsbereiche
  • Mandanten
    • Bauherren / Auftraggeber / Erwerber vom Bauträger
    • Bauunternehmen / Generalunternehmer
    • Bauträger
    • Planer
  • Aktuelles
  • Kontakt
    • Standort Nürnberg
    • Standort Zwickau
    • Online
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Bauverzug, Nachtragsmanagement und Behinderungsmanagement

Entschädigung nach § 642 BGB

Anmerkung zu: OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2013, Az. 21 U 84/12

Ein Tiefbauunternehmer macht Entschädigungsansprüche nach § 642 BGB geltend. Seine Bodenaushubarbeiten sollten auf Abbrucharbeiten aufbauen, die verspätet erfolgt sind. Unter anderem wird geltend gemacht, dass verzögerungsbedingt erhöhte Deponiekosten angefallen sind. Er habe mit zwei Deponien zeitlich befristete Sonderkonditionen ausgehandelt. Aufgrund der verspäteten Vorleistung hätten Normalkonditionen bezahlt werden müssen.

Der Auftraggeber (AG) wendet ein, dass der Auftragnehmer (AN) aufgrund der Größe des Baugeländes ohne weiteres in der Lage gewesen wäre, dort zur gleichen Zeit mit dem Vorunternehmer, dem der Abbruch oblag, Bodenaushubarbeiten vorzunehmen.

Entscheidung:

Das OLG Hamm hält den Sachvortrag, dass die Bodenaushubarbeiten auf den Abbrucharbeiten aufbauen sollten, nicht für ausreichend. Der AN muss darlegen ob und inwieweit diese Störung tatsächlich auch zu einer Behinderung bei der Ausführung der eigenen Arbeiten geführt hat. Art und Umfang der Behinderung sind zudem möglichst konkret zu beschreiben. Es muss außerdem vorgetragen werden, wie lange die Behinderung angedauert hat. Zum schlüssigen Sachvortrag gehören dabei auch Tatsachen, die gegen eine relevante Behinderung etwa aufgrund der Möglichkeit zur Arbeitsumstellung sprechen.

Prinzipiell stellen verzögerungsbedingt angefallene höhere Deponiekosten einen ersatzfähigen Nachteil dar.

Hinweis:
Die Ausführungen des OLG Hamm zur Substantiierungspflicht bei Bauablaufstörungen sind zutreffend. Es muss jedem AN nahegelegt werden, die Störung und die Auswirkungen auf den Bauablauf möglichst genau zu dokumentieren.

Für die Berechnung der Entschädigung nach § 642 BGB ist noch nicht geklärt, ob ein Ausgleich für die Dauer des Annahmeverzugs geleistet werden muss oder aufgrund des Annahmeverzuges.

https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png 0 0 Tord Leichsenring https://baurecht-leichsenring.de/wp-content/uploads/2019/11/logo-leichsenring-260x300.png Tord Leichsenring2013-07-30 00:00:002022-08-21 12:44:54Entschädigung nach § 642 BGB
Hier finden Sie weiter­führende Informationen zu interessanten aktuellen Entscheidungen rund um das Thema Baurecht.
→ mehr

Neueste Beiträge

  • Abnahme und Zustandsfeststellung im BGB-Bauvertrag
  • Wie ist abzurechnen, wenn kein Aufmaß möglich ist?
  • Zu kurze Nachbesserungsfrist muss gerügt werden!
  • Beschaffenheitsvereinbarung „nach unten“ – Umfassende Aufklärung erforderlich!
  • Erwerber können den Bauträger auf Fertigstellung verklagen!
  • Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
  • Wer muss Überzahlung bei gekündigtem Vertrag beweisen?
  • Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung steht auch dem Architekten zu!
  • Abrechnung von Stundenlohnarbeiten!
  • Leistungserbringung ohne Plan!

Mehr im Archiv:

  • 2025
  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • 2018
  • 2017
  • 2016
  • 2015
  • 2014
  • 2013
  • 2012
  • 2011
0911 98 10 30 8600
0375 56 57 30 250
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig! Link to: Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig! Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig! Link to: Behinderung und Bauzeitverlängerung – Kein Verzug ohne besondere Mahnung Link to: Behinderung und Bauzeitverlängerung – Kein Verzug ohne besondere Mahnung Behinderung und Bauzeitverlängerung – Kein Verzug ohne besondere Mah...
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen